Antrag des Vorstands auf Anpassung der Statuten an der MV 2017

Die Details der geplanten Statutenänderungen können Sie hier herunterladen:

Detailvorschlag Statutenänderungen 2017


Die aktuell geltenden Statuten des Verbandes wurden letztmals 2011 revidiert und von der MV genehmigt. Sie haben sich bewährt und müssen nicht grundsätzlich revidiert werden.

Zentraler Diskussionspunkt war und ist die Definition Mitgliederkategorien und deren Rechte und Pflichten. Braucht es neue Mitgliederkategorien, bei denen Verbandsbeiträge in unterschiedlicher Höhe eingefordert werden könnten? Haben ausserordentliche Mitglieder zu viele Rechte im Vergleich zu den ordentlichen? Wollen wir den ausserordentlichen Mitgliedern zum Beispiel das Stimmrecht entziehen, welches ihnen in vergleichbaren Verbänden meist nicht gewährt wird.

Nach eingehenden Diskussionen ist der Vorstand zum Schluss gekommen, keine wesentlichen Veränderungen zu beantragen, insbesondere den ausserordentlichen Mitgliedern weiterhin das Stimmrecht an der Mitgliederversammlung zu gewähren. Dennoch ist der Vorstand der Meinung, dass ein gewisser Revisionsbedarf der Statuten besteht und legt seine  Vorschläge der Mitgliederversammlung zur Diskussion vor.

Es geht dabei um folgende Punkte:

  • Art. 3: Streichung der eigenverantwortlichen Fortbildungspflicht. Der Vorstand erwartet von den Mitgliedern KIS, dass sie ihrer Fortbildungspflicht selbstverantwortlich nachkommen. Der Vorstand kann und will aber keine Kontrollfunktion übernehmen - sie obliegt auch nicht mehr den Fachgesellschaften sondern den Kantonen - und schlägt deshalb vor, diesen Passus aus den Statuten zu streichen.
     
  • Art.4:  Anpassung der Kategorien möglicher ausserordentlicher Mitglieder.
     
  • Art.6:  neue Regelung des Erlöschens der Mitgliedschaft im Todesfall (automatisch).